Ab dem 01.01.2019 müssen alle Gutscheine bereits beim Verkauf versteuert werden, sofern zwei Kriterien erfüllt sind. Wir klären Sie auf. // Dezember 2018
Laut einem neuen Gesetzentwurf vom 01.08.2018 soll beschlossen werden, dass ab dem 01.01.2019 alle Gutscheine direkt beim Verkauf versteuert werden müssen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Der Ort der Leistungserbringung muss bekannt sein.
2. Die geschuldete Steuer muss bei Ausgabe des Gutscheins feststehen.
Das heisst:
Wenn ein verkaufter Wertgutschein nur in einem bestimmten Geschäft eingelöst werden kann und in diesem Geschäft ausschliesslich Produkte und Dienstleistungen mit einem einheitlichen MwSt.-Satz (z. B. 19%) angeboten werden, dann müssen Gutscheine ab dem 01.01.2019 direkt beim Verkauf versteuert werden.
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