Kostenersparnis beim Steuerberater

In COMCASH werden die täglichen Bareinnahmen und Barausgaben automatisch im Tagesabschluss berücksichtigt und gleichzeitig im Kassenbuch verarbeitet. Dadurch entfällt die lästige und zeitaufwendige Kassenbuchführung per Hand. Den meisten Saloninhabern wird damit eine grosse Last genommen. Denn pünktlich zum Monatsende kann das bereits fertig kontierte Kassenbuch in einer speziellen DATEV-Datei z.B. per E-Mail dem Steuerbüro zur Verfügung gestellt werden und in das dortige Finanzbuchhaltungsprogramm direkt übernommen werden!

Weil mit der übermittelten DATEV-Datei der bisherige Aufwand in Form der Dateneingabe und des Kontierens für den Steuerberater entfällt, reduziert das auch die anteiligen Kosten für die Kassenbuchführung; und zwar um etwa 30%!

Dieser Prozentsatz ist ein allgemein üblicher Richtwert und kann erfahrungsgemäss in ganz Deutschland zugrundegelegt werden; und zwar unabhängig vom absoluten Rechnungsbetrag für die monatliche Buchführung gemäss Umsatztabelle. Entsprechend der individuellen Umstände und dem Verhandlungsgeschick des Unternehmers kann die mögliche Kostensenkung natürlich variieren. Wenn z.B. keine Mitarbeiter beschäftigt 

werden und somit auch keine Lohnbuchhaltung anfällt, kann die prozentuale Ersparnis noch grösser ausfallen. Voraussetzung dafür ist jedoch nicht irgendeine Exportfunktion in Excel o.ä., sondern eine spezielle DATEV-Schnittstelle, die von allen gängigen Buchhaltungsprogrammen in Deutschland (Link zum Jubiläumspaket) verwendet wird. (kostenlose Hotline, Kostenlose Onlineschulung, kostenloser Onlinesupport, Ersatzgeräteservice, uvm.)


Unabhängig von den praktischen Vorteilen, den wertvollen Informationen und den vielen Stunden Zeitgewinn können Sie mit Hilfe der integrierten DATEV-Schnittstelle Ihre laufenden Kosten direkt und ohne Mehraufwand dauerhaft senken. Damit finanziert sich COMCASH von selbst! Rechnen Sie doch gleich mal aus, welche Summe Sie mit Hilfe der DATEV-Schnittstelle pro Jahr sparen können, ohne auf Beratungsleistung Ihres Steuerberaters verzichten zu müssen.

Dabei brauchen Sie sich übrigens nicht die Frage zu stellen, ob Ihr Steuerberater damit einverstanden ist die Kosten zu reduzieren. Denn das sollte er auf jeden Fall. Alles andere wäre nicht angemessen und etwa so, als würden Sie Ihrer Kundin Haarschnitt + Coloration berechnen, obwohl Sie tatsächlich „nur“ geschnitten haben, weil sich die Kundin aus Kostengründen ihre Haare selbst färbt bzw. gar nicht färbt.

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