Prüfungssicher arbeiten

COMCASH ist GoBD-konform und -zertifiziert!

Erweiterte Schnittstelle DSFinV-K 2.3

Zertifizierte technische Schicherheitseinrichtung (TSE)

GoDB zertifiziertes Kassensystem
Prüfungssicher kassieren als Kosmetiker 1

Die Kassensoftware COMCASH erfüllt stets sämtliche rechtliche Vorgaben, so dass alle Anwender:innen, die die aktuelle Version verwenden, prüfungssicher damit arbeiten können.

Darüber hinaus ist COMCASH offiziell zertifiziert. Audicon hat die GoBD-Export-Schnittstelle von COMCASH genau unter die Lupe genommen und ihre technische Korrektheit bescheinigt. Alle drei Diagnoselevel wurden mangelfrei durchlaufen. Das Ergebnis: Bestanden. Bestanden. Bestanden. Dadurch wurde offiziell erklärt, dass der Datenexport über die GoBD-Schnittstelle von COMCASH dem von der Finanzverwaltung vorgegebenen Beschreibungsstandard entspricht.

Nach dem „Schreiben vom 26.11.2010“ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) müssen sämtliche Buchungsdaten im Detail elektronisch und unveränderbar aufgezeichnet und mindestens 10 Jahre archiviert werden. Ausserdem muss ein/e Betriebsprüfer:in die Kassendaten mittels GDPdU-Schnittstelle (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) direkt aus der Kasse auslesen und auf einen USB-Stick speichern können. Bei Nichterfüllung droht eine Schätzung der Einnahmen mit unkalkulierbaren Folgen.

COMCASH übernimmt die korrekte Datenaufzeichnung für Sie vollautomatisch, so dass Sie auf der sicheren Seite sind!

Prüfungssicher kassieren als Kosmetiker 2Das Zertifizierungs-Siegel sowie das Original-Zertifikat stellen wir Ihnen hier gerne zur Einsicht zur Verfügung:
Zum Zertifikat (hier klicken)

Wenn Sie die detailreichen Anforderungen der Einzelaufzeichnung mit GDPdU-Schnittstelle nicht erfüllen, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Kasse im Falle einer Betriebsprüfung verworfen und eine entsprechende Gewinnzuschätzung vorgenommen wird. Diese Schätzung fällt üblicherweise ziemlich hoch aus. „Viel zu hoch!“, sagen die Betroffenen. Das spricht für sich.

Bei der Buchführung geht es vor allem darum, dass sie glaubhaft ist, keine Lücken bestehen und die geltenden Regeln eingehalten werden. Um das wiederum beurteilen zu können, müssen heutzutage so viele Daten wie möglich zur Verfügung stehen. Denn jede Art von lückenhafter Information gibt einer/m Prüfer:in Anlass zu Misstrauen. Und wenn das der Fall ist, wird der/m Geschäftsinhaber:in erfahrungsgemäss etwas unterstellt, was die/er möglicherweise nicht getan hat. Das Problem dabei ist, dass das Gegenteil bewiesen werden muss, aber in vielen Fällen ohne entsprechenden Datennachweis gar nicht bewiesen werden kann!

Das ist der wesentliche Unterschied zu früheren Betriebsprüfungen, bei denen die/der Prüfende ein Vergehen beweisen musste. Heutzutage kann die Beweislast meist auf die/den Geschäftsinhaber:in umgelegt werden, nach dem Motto: „Es kann schon sein, dass wir uns verrechnet haben, aber beweisen Sie uns das Gegenteil!“ Wie aber soll ein/e Geschäftsinhaber:in etwas beweisen, wenn die/er keine Daten vorliegen hat, die als Nachweis gelten?

Die Strafen richten sich nach der Höhe der vorgeworfenen Steuerhinterziehung. Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen ist schon die auferlegte Zahlungsverpflichtung zzgl. hoher Zinsen Strafe genug, da diese in Summe in den meisten Fällen nicht aufgebracht werden kann und daher nicht selten die Existenz kostet. Denn Umsatz-Hinzuschätzungen werden üblicherweise für alle vorangehenden Jahre bis zur letzten Prüfung hochgerechnet, sodass auch für Kleinbetriebe leicht fünfstellige Forderungen zustande kommen. Wenn z. B. nur CHF 20.– pro Arbeitstag angesetzt werden, macht das rund CHF 400.– pro Monat, also rund CHF 5’000.– pro Jahr. Liegt die letzte Prüfung fünf Jahre zurück, macht das CHF 25’000.–. Liegt die letzte Prüfung beispielsweise acht Jahre zurück, ergibt das die horrende Summe von CHF 40’000.–. Und dabei muss noch nicht mal ein teures Auto vor der Tür stehen, um die Frage zu beantworten, wo das Geld geblieben ist. Denn CHF 20.– pro Tag können schnell auch für unsichtbare Kleinigkeiten ausgegeben werden. Uns ist auch eine Gewinnzuschätzung über CHF 100’000.– bekannt, die damit begründet wurde, dass mit der verwendeten Registrierkasse keine Einzeldaten für den Prüfungszeitraum ausgelesen werden konnten. Dabei handelt es sich um einen Betrieb mit nur vier Mitarbeitern.

Keine Angst vor der Kassennachschau mit COMCASH

Bei der sogenannten Kassennachschau handelt es sich um einen Besuch einer/s Steuerprüfer:in, die/der jederzeit zu den Geschäftszeiten in Ihr Studio kommen kann. Unter anderem überprüft sie/er, ob der Bargeldbestand Ihrer Kasse exakt mit dem Sollbestand des Kassenbuchs übereinstimmt (Kassensturz). Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Kasse Sie führen. Bei den Nachschauen handelt es sich nicht um Aussenprüfungen im Sinne des § 193 AO. Es kann jedoch direkt zu einer Betriebsprüfung übergegangen werden,  falls der Prüfer im Rahmen der Kassennachschau Mängel feststellt. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Bei Verstössen drohen Bussgelder bis zu CHF 25’000. Vor diesem Hintergrund wäre eine Handbuchführung („offene Ladenkasse“) hoch riskant, da die detaillierten Auflagen nur mit extremem Aufwand zu erfüllen wären. COMCASH nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Weitere Informationen zur Kassennachschau sowie eine Checkliste für Kosmetiker:innen finden Sie hier:

Anbindung an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
gemäss „KassenSichV 2020“

Das sogenannte „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (auch „Kassengesetz“ genannt) regelt, dass alle elektronischen Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen, um Manipulationen am System vorzubeugen. Unter der TSE versteht man ein Hardware-Software-Bündel, das aus einem Sicherheitsmodul, einer technischen Schnittstelle und einem Speichermedium besteht. Die technischen Anforderungen an die TSE sind in der „Kassensicherungsverordnung – KassenSichV“ definiert. 

COMCASH verfügt über die Anbindung an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
 Wenn Sie über uns einen Bondrucker beziehen (z. B. als Teil unseres Komplettpakets), so ist dieser ebenfalls für die Ergänzung der TSE vorbereitet. 

Die häufigsten Fragen zur technischen Sicherheitseinrichtung klären wir in diesem Beitrag:

Weitere Vorteile im Überblick

einfach_weiss_v1.svg

Einfach zu bedienen

COMCASH ist für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen schnell zu erlernen und leicht zu bedienen. Und wenn Sie einmal nicht weiter wissen, helfen wir Ihnen gerne.

30prozent_weiss_v1.svg

Kosten sparen

Mit COMCASH sparen Sie durch die Übergabe des Kassenbuchs per DATEV-Schnittstelle ca. 30% Ihrer Steuerberatungskosten.

10stunden_weiss_v1.svg

Zeit gewinnen

COMCASH nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Sie sparen allein schon bei Tagesabschlüssen und Kassenbuchführung ca. 10 Stunden pro Monat.

sicher_weiss_v1.svg

Prüfungssicher arbeiten

COMCASH erfüllt sämtliche steuerrechtliche Vorgaben und verfügt über eine zertifizierte GoBD-Schnittstelle. Ihre sensiblen Daten bleiben lokal bei Ihnen.

kartenzahlung_weiss_v1.svg

Bessere Kartenzahlung

Durch die direkte Anbindung Ihres EC-Terminals an COMCASH, erfolgt die Kartenzahlung deutlich schneller und ganz ohne Tipp- oder Buchungsfehler.

umsatz_weiss_v1.svg

Umsatz steigern

COMCASH hilft Ihnen, noch erfolgreicher zu werden. Nutzen Sie z. B. unsere integrierten Kundenbonussysteme oder Kassenbon-Werbung, um Ihre Kund:innen zu binden und Ihre Einnahmen zu steigern.

auswertungen_weiss_v1.svg

Wertvolle Auswertungen

Ihre Kassensoftware erfasst alle relevanten Daten automatisch, so dass Sie diese nach Bedarf jederzeit auswerten und wichtige Erkenntnisse daraus gewinnen können.

35 Jahre COMHAIR

Verlässlicher Partner

Wir entwickeln bereits seit 35 Jahren Softwareprodukte speziell für die Beautybranche. Mit uns setzen Sie auf einen verlässlichen und tausendfach bewährten Anbieter.

Prüfungssicher kassieren als Kosmetiker 3

Kostenlose Online-Vorführung

Bevor Sie sich für ein Kassensystem entscheiden, sollten Sie sich dieses genau anschauen. Wir bieten Ihnen an, Ihnen Comcash Online am Tag, am Abend, an Sonn- und Feiertagen kostenlos im Original vorzuführen. Dabei gehen wir genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragen ein.

Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Präsentationstermin. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.

oder
Newsletter_v2.png

Kostenloser Newsletter

Hiermit bestätigen Sie, dass Sie mindestens 16 Jahre alt sind und Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen angegeben Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten und speichern dürfen. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.