AGB
AGB
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der COMHAIR SWISS GmbH
Stand: 2026/27
Gültig ab 01. Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der COMHAIR SWISS GmbH und ihren Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
- Diese AGB richten sich an Kunden, welche Produkte oder Dienstleistungen der COMHAIR SWISS GmbH im Rahmen einer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit beziehen. Ein Eintrag im Handelsregister ist hierfür nicht erforderlich.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von der COMHAIR SWISS GmbH ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.
- Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Angebote der COMHAIR SWISS GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch Bestellung bzw. Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch die COMHAIR SWISS GmbH zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Lieferung, Installation oder Beginn der vereinbarten Leistung erfolgen.
- Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, der Rechnung sowie allfälligen ergänzenden Vereinbarungen.
- Die COMHAIR SWISS GmbH ist Ansprechpartnerin für Beratung, Vertrieb, Installation, Schulung, Betreuung und Support der von ihr vertriebenen Softwareprodukte und Softwarelösungen der Comhair GmbH in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
- Soweit in diesen AGB von Software, Softwareprodukten, Lizenzen oder Softwarelösungen die Rede ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen für sämtliche von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareprodukte und zugehörigen Dienstleistungen der Comhair GmbH. Dies umfasst insbesondere COMCASH einschliesslich seiner Module sowie die Online-Terminbuchung terminbuch.de und deren Angebote bzw. Internetauftritte terminbuch.online und terminbu.ch. Die Bestimmungen gelten sinngemäss auch für weitere oder zukünftige Softwareprodukte, Module, Online-Dienste und ergänzende Softwarelösungen der Comhair GmbH, welche durch die COMHAIR SWISS GmbH vertrieben, lizenziert, eingerichtet, betreut oder unterstützt werden.
- Entwicklung und Programmierung der von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareprodukte erfolgen durch den jeweiligen Softwarehersteller. Die COMHAIR SWISS GmbH arbeitet dabei mit dem Softwarehersteller zusammen und übermittelt insbesondere Anforderungen, gesetzliche und technische Vorgaben, notwendige Programmanpassungen sowie Kundenbedürfnisse, welche sich speziell aus den Gegebenheiten und Anforderungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ergeben.
- Aus der Aufnahme, Prüfung oder Übermittlung einer Anforderung, Programmanpassung oder eines Kundenwunsches entsteht kein Anspruch auf deren Umsetzung oder auf einen bestimmten Umsetzungstermin, sofern dies nicht ausdrücklich als geschuldete Leistung vereinbart wurde.
- Technische Änderungen, Weiterentwicklungen sowie Modell- und Versionswechsel bleiben vorbehalten, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Lieferung und Leistungserbringung
- Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aufgrund von Umständen entstehen, welche die COMHAIR SWISS GmbH nicht zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Transport-, Energie-, Kommunikations- oder Netzstörungen, Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten sowie fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
- Nutzen und Gefahr an körperlichen Waren gehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit Übergabe an den Kunden über. Erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Versand, können die Versand- und Transportkosten dem Kunden belastet werden.
- Versandbereit gemeldete oder zur Abholung bereitgestellte Ware ist vom Kunden innerhalb angemessener Frist abzunehmen.
- Verzögerungen, welche die COMHAIR SWISS GmbH nicht zu vertreten hat, begründen keinen Schadenersatzanspruch gegen die COMHAIR SWISS GmbH.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
- Versand-, Transport-, Installations-, Einrichtungs-, Datenübernahme-, Schulungs-, Reise- und sonstige Nebenkosten sind nur im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich festgehalten wurde.
- Rechnungen der COMHAIR SWISS GmbH sind, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Berechnung der Zahlungsfrist mitgerechnet. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Fristberechnung bleiben vorbehalten.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt wird auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnet.
- 15 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist kann eine kostenlose Zahlungserinnerung erfolgen. Diese Zahlungserinnerung verändert weder den Eintritt des Verzugs noch den Beginn des Verzugszinses.
- Besteht die Forderung weiterhin, kann 20 Tage nach Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist eine kostenpflichtige Mahnung erfolgen. Hierfür wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von Anmelden erhoben.
- Besteht die Forderung weiterhin, kann 27 Tage nach der Zahlungserinnerung eine weitere kostenpflichtige Mahnung erfolgen. Hierfür wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von Anmelden erhoben.
- Weitergehende nachweisbare und gesetzlich geschuldete Kosten einer notwendigen Betreibung oder Rechtsverfolgung werden dem Kunden zusätzlich belastet.
- Bei ausstehenden fälligen Forderungen ist die COMHAIR SWISS GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und noch nicht erbrachte Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten oder von Vorauszahlung bzw. angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
- Bleiben fällige Forderungen trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung bzw. Mahnung unbezahlt, behält sich die COMHAIR SWISS GmbH das Recht vor, die betreffende Softwarelizenz nach vorgängiger Ankündigung bis zum vollständigen Eingang der ausstehenden Zahlung vorübergehend zu sperren.
- Die Sperrung der Lizenz sowie deren Wiederfreischaltung nach vollständigem Zahlungseingang sind kostenpflichtige Dienstleistungen der COMHAIR SWISS GmbH und werden zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Firmensätzen in Rechnung gestellt.
- Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der offenen Forderungen, Verzugszinsen, Mahngebühren sowie weiterer geschuldeter Kosten.
§ 5 Software, Lizenzen und Nutzungsrechte
- Die von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareprodukte einschliesslich ihrer Module, Online-Dienste, Dokumentationen und sonstigen Bestandteile sind urheberrechtlich geschützt.
- Die Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber bzw. Softwarehersteller. Die COMHAIR SWISS GmbH überträgt dem Kunden kein Eigentum an der Software, sondern vermittelt bzw. richtet die für den Kunden erworbenen Nutzungsrechte ein.
- Umfang und Art der Nutzung richten sich nach den vom Kunden bestellten und für ihn lizenzierten Modulen, Arbeitsplätzen, Funktionen und den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen.
- Die benötigte Lizenz wird aufgrund der Bestellung des Kunden kundenbezogen beim Lizenzgeber angefordert und von der COMHAIR SWISS GmbH im Rahmen der Installation bzw. Inbetriebnahme eingerichtet oder aktiviert.
- Die Software darf ausschliesslich im Umfang der erworbenen Nutzungsrechte und für den Geschäftsbetrieb des Kunden verwendet werden.
- Eine Weitergabe, Übertragung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung der Software oder Lizenz an Dritte ist nur zulässig, soweit dies nach den anwendbaren Lizenzbedingungen gestattet oder ausdrücklich genehmigt wurde.
- Das Umgehen, Entfernen, Beschädigen oder Manipulieren technischer Lizenzierungs- oder Schutzmechanismen ist nicht gestattet.
- Bei Verlust oder Beschädigung eines Dongles, Lizenzträgers oder sonstigen Lizenzierungsmediums gelten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Kosten für Ersatz, Wiederherstellung oder Neulizenzierung können dem Kunden weiterverrechnet werden.
- Änderungen des Geschäftsbetriebs, der Anzahl Arbeitsplätze oder anderer lizenzrelevanter Umstände sind der COMHAIR SWISS GmbH mitzuteilen, soweit dadurch eine Anpassung der Lizenz erforderlich wird.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde stellt auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen bereit, die für Installation und ordnungsgemässen Betrieb der bestellten Hard- und Software erforderlich sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Dazu gehören insbesondere geeignete Hardware, Betriebssysteme, Netzwerk- und Internetverbindungen, Verkabelungen, Zugriffsrechte und erforderliche Drittsoftware.
- Der Kunde stellt der COMHAIR SWISS GmbH alle für Installation, Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und Support erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- Mehraufwand aufgrund fehlender, unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Kunden kann nach den jeweils geltenden Ansätzen zusätzlich verrechnet werden.
- Bei vom Kunden selbst beschaffter Hard- oder Software liegt es in dessen Verantwortung, dass diese die für die jeweils eingesetzten Softwareprodukte bekanntgegebenen technischen Voraussetzungen erfüllt.
- Der Kunde ist für eine angemessene und regelmässige Sicherung seiner betrieblichen Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherungsleistung durch die COMHAIR SWISS GmbH vereinbart wurde.
- Vor Datenübernahmen, Systemänderungen oder Arbeiten an bestehenden Systemen hat der Kunde sicherzustellen, dass eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorhanden ist.
§ 7 Installation, Schulung, Betreuung und Support
- Installation, Einrichtung, Schulung, Betreuung und Support werden durch die COMHAIR SWISS GmbH im jeweils vereinbarten Umfang erbracht.
- Eine vereinbarte Erstschulung umfasst die im Angebot, Auftrag oder Vertrag bezeichneten Leistungen.
- Zusätzliche Schulungen, Nachschulungen, Wiederholungsschulungen sowie Schulungen von Mitarbeitenden, die an einem vereinbarten Schulungstermin nicht oder nicht vollständig teilgenommen haben, werden separat verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Umfang und Konditionen laufender Support-, Betreuungs-, Pflege- oder Wartungsleistungen richten sich nach den hierfür getroffenen Vereinbarungen.
- Der Support der COMHAIR SWISS GmbH umfasst insbesondere Unterstützung bei Installation, Einrichtung und Anwendung sowie die Erfassung und Eingrenzung gemeldeter Probleme.
- Änderungen und Weiterentwicklungen des Programmcodes der von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareprodukte erfolgen durch den jeweiligen Softwarehersteller.
- Softwarefehler, Änderungswünsche und Anforderungen, welche eine Änderung des Programmcodes erfordern, werden von der COMHAIR SWISS GmbH aufgenommen und erforderlichenfalls an den Softwarehersteller weitergeleitet.
- Eine bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Behebungszeit ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Prüfung, Mängel, Garantie und Gewährleistung
- Der Kunde hat gelieferte Hardware und sonstige körperliche Waren nach Erhalt zu prüfen. Erkennbare Mängel sind der COMHAIR SWISS GmbH nach der Prüfung unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Abwicklung grundsätzlich durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung.
- Für bei der COMHAIR SWISS GmbH erworbene Computer, Hardware, Peripheriegeräte und Zubehör gelten hinsichtlich Garantie und Garantiedauer vorrangig die jeweils anwendbaren Garantie- und Servicebestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten.
- Garantieleistungen des Herstellers oder Lieferanten umfassen ausschliesslich die von diesem zugesicherten Leistungen. Dienstleistungen der COMHAIR SWISS GmbH, insbesondere Fehleranalyse, Ausbau und Einbau von Geräten oder Komponenten, Datensicherung und Datenwiederherstellung, Neuinstallation oder Einrichtung von Betriebssystemen und Software, Konfiguration, Transport, Versand, Vor-Ort-Einsätze sowie sonstiger Arbeits- und Zeitaufwand, sind nicht Bestandteil einer Hersteller- oder Lieferantengarantie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Solche von der COMHAIR SWISS GmbH erbrachten Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Firmensätzen der COMHAIR SWISS GmbH in Rechnung gestellt.
- Soweit ein Hersteller oder Lieferant im konkreten Garantiefall auch Arbeits-, Transport- oder sonstige Nebenkosten der COMHAIR SWISS GmbH übernimmt, werden diese dem Kunden nicht zusätzlich verrechnet.
- Bestehende Hersteller- oder Lieferantengarantien für Produkte von Drittanbietern werden, soweit möglich, an den Kunden weitergegeben. Umfang und Dauer richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
- Die COMHAIR SWISS GmbH gewährleistet die von ihr selbst erbrachten Installations-, Einrichtungs-, Schulungs-, Betreuungs- und Supportleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Entwicklung und Programmierung der von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareprodukte liegen beim jeweiligen Softwarehersteller. Die COMHAIR SWISS GmbH unterstützt ihre Kunden bei der Erfassung, Eingrenzung und Weiterleitung von Softwarefehlern.
- Software kann aufgrund ihrer Komplexität und der Vielzahl möglicher Hardware-, Betriebssystem-, Netzwerk- und Fremdsoftwarekonstellationen nicht für jede denkbare Systemumgebung als vollständig fehlerfrei zugesichert werden.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel oder Störungen, die insbesondere durch unsachgemässe Bedienung, ungeeignete oder nicht unterstützte Hard- oder Software, Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, Schadsoftware, Netzwerk- oder Internetstörungen oder andere nicht von der COMHAIR SWISS GmbH zu vertretende Umstände verursacht wurden.
- Arglistig verschwiegene Mängel bleiben von vertraglichen Gewährleistungsbeschränkungen ausgenommen.
§ 9 Haftung
- Für die Haftung der COMHAIR SWISS GmbH gelten die nachstehenden Bestimmungen im Rahmen des zwingenden Schweizer Rechts. Für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden haftet die COMHAIR SWISS GmbH uneingeschränkt.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebs- oder Umsatzausfälle sowie mittelbare Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.
- Für Datenverluste haftet die COMHAIR SWISS GmbH nicht, soweit der betreffende Schaden bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden hätte vermieden oder wesentlich vermindert werden können.
- Die COMHAIR SWISS GmbH haftet nicht für Störungen oder Schäden, welche durch nicht von ihr zu vertretende Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Internetverbindungen, Fremdsoftware, Schadsoftware oder sonstige Systeme verursacht werden.
- Für Veränderungen an Hard- oder Software durch den Kunden oder nicht von der COMHAIR SWISS GmbH beauftragte Dritte sowie daraus entstehende Störungen oder Schäden übernimmt die COMHAIR SWISS GmbH keine Haftung, soweit diese Veränderungen für den Schaden ursächlich sind.
- Entwicklung, Programmierung und Änderungen des Programmcodes der von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareprodukte erfolgen durch den jeweiligen Softwarehersteller. Die COMHAIR SWISS GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei Fehlerbehebungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen, welche ausschliesslich durch den jeweiligen Softwarehersteller vorgenommen werden können, sofern die COMHAIR SWISS GmbH ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäss erfüllt.
§ 10 Datenschutz
- Die COMHAIR SWISS GmbH bearbeitet Personendaten nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts.
- Personendaten werden insbesondere bearbeitet, soweit dies für Beratung, Offerten, Bestellungen, Vertragsabwicklung, Lieferung, Installation, Lizenzierung, Schulung, Betreuung, Support, Rechnungsstellung und die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
- Soweit für Bestellung, Erstellung, Aktivierung oder Verwaltung einer Softwarelizenz sowie für Support, Fehleranalyse oder Softwarepflege erforderlich, können die dafür notwendigen Kunden-, Kontakt-, Lizenz- und technischen Systemdaten an den Softwarehersteller, Lizenzgeber oder andere an der Leistungserbringung beteiligte Unternehmen bekanntgegeben werden.
- Bei einer Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland werden die hierfür anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts eingehalten.
- Die Bekanntgabe wird auf diejenigen Daten beschränkt, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
- Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der COMHAIR SWISS GmbH.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Die COMHAIR SWISS GmbH kann sich an gelieferter Hardware und sonstigen beweglichen körperlichen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum vorbehalten.
- Der Eigentumsvorbehalt wird gegenüber dem Kunden und Dritten nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen wirksam, insbesondere durch die erforderliche Eintragung in das zuständige Eigentumsvorbehaltsregister.
- Der Kunde verpflichtet sich, die für eine solche Eintragung erforderlichen Angaben zu machen und die notwendige Mitwirkung zu leisten.
- Software und Softwarelizenzen sind nicht Gegenstand dieses Eigentumsvorbehalts. Die entsprechenden Nutzungsrechte richten sich nach § 5 und den anwendbaren Lizenzbedingungen.
§ 12 Stornierung und Vertragsaufhebung
- Eine verbindlich bestätigte Bestellung kann vom Kunden nur mit Zustimmung der COMHAIR SWISS GmbH aufgehoben oder geändert werden.
- Bereits erbrachte Leistungen sowie speziell für den Kunden bestellte, konfigurierte, beschaffte oder lizenzierte Produkte und Leistungen sind zu vergüten.
- Kann eine speziell für den Kunden beschaffte Ware oder Lizenz nicht oder nur gegen Kosten storniert oder zurückgegeben werden, trägt der Kunde die daraus entstehenden angemessenen Kosten, sofern die Vertragsaufhebung von ihm veranlasst wurde.
- Die COMHAIR SWISS GmbH kann einen darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 Rechte Dritter
- Werden gegenüber einem Kunden Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung von Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten durch die vertragsgemässe Nutzung eines von der COMHAIR SWISS GmbH vertriebenen Softwareproduktes geltend gemacht, informiert der Kunde die COMHAIR SWISS GmbH unverzüglich.
- Die COMHAIR SWISS GmbH leitet die erforderlichen Informationen an den zuständigen Rechteinhaber, Lizenzgeber bzw. Softwarehersteller weiter und unterstützt im Rahmen ihrer vertraglichen Möglichkeiten bei der Klärung.
- Der Kunde darf ohne vorgängige Abstimmung keine Ansprüche anerkennen oder Vereinbarungen treffen, welche die Rechtsstellung der COMHAIR SWISS GmbH, des Lizenzgebers oder des Softwareherstellers beeinträchtigen könnten.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für sämtliche Vertragsverhältnisse und Rechtsbeziehungen zwischen der COMHAIR SWISS GmbH und ihren Kunden gilt Schweizer Recht.
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
- Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz der COMHAIR SWISS GmbH in der Schweiz.
- Die COMHAIR SWISS GmbH kann Ansprüche alternativ auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden geltend machen.
§ 15 Schlussbestimmungen und zwingendes Recht
- Für das jeweilige Vertragsverhältnis ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB massgebend.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen vor.
- An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Änderungen und Ergänzungen einzelner vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
- Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung berühren die übrigen vertraglichen Vereinbarungen nur, wenn zwingendes Recht dies erfordert.
COMHAIR SWISS GmbH
Schweiz
Stand: 2026/27
Gültig ab 01. Januar 2026