ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Comhair Swiss GmbH, folgend EHK.
Unsere Korrespondenzsprache in Wort und Schrift ist Deutsch.
Comhair Swiss GmbH, hereafter EHK.
Our correspondence language in spoken and written is German.
Gültigkeit der Bedingungen:
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und in allen unseren Geschäftsbeziehungen mit Kunden, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir Verträge mit Kunden ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen die Bedingungen durchführen.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt:
Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Verträge kommen dadurch zustande, dass beide Seiten den Vertrag unterzeichnen oder wir schriftliche Bestellung des Kunden (auch E-Mail) schriftlich (Rechnung) bestätigen. Vertragsänderungen sind nur bei Austausch entsprechender schriftlicher Erklärungen der Vertragsparteien wirksam. Vertragsschluss und Vertragsänderungen sind auch durch Austausch von Telefaxen/E-Mail möglich.
Wir behalten uns vor, bei Modell- oder Versionswechseln die jeweils neueste Version auszuliefern, wenn diese nur unerhebliche Veränderungen aufweist. Zu jeder Programmversion wird ein Handbuch (wenn vorhanden) in schriftlicher oder elektronischer Form mitgeliefert.
Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Darstellungen der Vertragsgegenstände in Vertragsanlagen, Testprogrammen, Produktbeschreibungen, etc. sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinne.
Liefern wir an den Kunden neben Software auch Hardware aus, so stellen die Lieferungen von Software und Hardware rechtlich und wirtschaftlich getrennte Teilleistungen dar.
Lieferung; Gefahrübergang:
Von uns genannte Liefer- und Leistungsfristen sind Circa Fristen. Sie verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Krankheit von Mitarbeitern, Nichtbelieferung durch Zulieferer, höhere Gewalt) oder dadurch an der termingerechten Leistung gehindert werden, dass der Kunde für die Leistungserbringung erforderliche Information oder Mitwirkungshandlungen nicht erbringt.
Geraten wir in Verzug, kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens sechs Wochen betragen muss, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für Verzugsschadenersatz und Schadenersatz wegen Nichterfüllung gelten die Bestimmungen im Abschnitt "Haftung". Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Pflegeverträgen) tritt an die Stelle des Rechts zum Vertragsrücktritt das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns schriftlich gesetzten Nachfrist von drei Wochen die Durchführung des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir anstatt der Berechnung unseres konkreten Schadens den bei uns eingetretenen Schaden in Höhe von 30% des mit dem Kunden vereinbarten Entgelts pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der eingetretene Schaden wesentlich geringer ist.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Gefahr und Risiken des Transports der Ware zum Kunden trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, das Transportrisiko zu versichern und dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen.
Bei Paketen oder Sendungen welche als solche zu Deklarieren sind werden zusätzlich mindestens CHF 97.00 (37.00) in Rechnung gestellt.
Bei Verlust einer Lizenz (Dongel, Hardlook) wird unabhängig der Ursache des Verlustes wie etwa Einbruch, Diebstahl oder einfacher Verlust der zum Zeitpunkt des Verlust gemeldete Listenpreis für eine erneute Lizenz in Rechnung gestellt. Eventuelle weitere Aufwendungen (Installation usw.) sind im Lizenzpreis nicht enthalten.
Preise und Zahlung:
Unsere Preise sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer.
Unsere Preise schliessen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Nebenkosten und Leistungen wie Transportkosten, Verpackung, Installation gelieferter Hard- oder Software und Einweisung des Kunden in gelieferte Hard- oder Software nicht ein.
Soweit mit dem Kunden bei der Lieferung von Hard- und/oder Software eine Installations- und Einweisungspauschale vereinbart ist, ist eine vertiefte Schulung von Mitarbeitern des Kunden - die wir gegen getrennte Berechnung anbieten - nicht geschuldet. Einweisungen von Mitarbeitern des Kunden, die an der Einweisung während des Installationstermins nicht oder nicht vollständig teilgenommen haben, berechnen wir getrennt.
Die Pflege der Software bedarf stets eines gesonderten Pflegevertrages mit uns. Es obliegt dem Kunden, die Wartung von uns gelieferter Hardware durch Wartungsverträge mit dem Hersteller oder einem vom diesem autorisierten Wartungsunternehmen sicherzustellen. Eigene Verpflichtungen zur Hardwarewartung übernehmen wir nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Unsere Rechnungen sind - soweit keine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung vorliegt - im Voraus zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank verlangen. Es ist uns freigestellt dem Kunden die Lizenz bis zur Zahlung des ausstehenden Betrag zu sperren.
Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen.
Rechte; Vertraulichkeit:
Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht an Datenverarbeitungsprogrammen, die wir dem Kunden überlassen, einschliesslich der Rechte an den zugehörigen schriftlichen Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschliesslich uns zu. Die Programme und Unterlagen werden im folgenden als Software bezeichnet.
Der Kunde darf die Software nur in dem einzelvertraglich gestatteten Umfang nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung der Software für Zwecke des eigenen Geschäftsbetriebes des Kunden in dem einzelvertraglich bestimmten Friseursalon des Kunden. Ein Nutzungsrecht wird nur für die Anzahl von Einzelplatz-Computern oder Computer-Arbeitsplätzen in einem Netzwerk eingeräumt, für die der Kunde einzelvertraglich Einzelplatzlizenzen oder eine Netzwerk-Lizenz mit zugehörigen Arbeitsplatzlizenzen erworben hat.
Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich und nicht übertragbar. Die Nutzung der Software durch Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Wir erteilen die Zustimmung zur Weitergabe der dem Kunden überlassenen Exemplare der Software an einen anderen Nutzer, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde selbst die Nutzung der Software einstellt, dass durch die Weitergabe der Software der Nutzungsumfang nicht erweitert wird und dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch durch den neuen Nutzer der Software eingehalten werden.
Der Kunde darf Kopien der überlassenen Programme - z.B. durch Einlesen in den Arbeitsspeicher oder auf der Festplatte seiner Rechner - nur anfertigen, wenn dies für vertragsgemässe Nutzung der Programme notwendig ist. Die Anfertigung von Sicherungskopien ist erlaubt.
Jede weitere Vervielfältigung der Software sowie ihre Bearbeitung, Übersetzung und Weiterverbreitung sind untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Software und die darauf bezogenen Unterlagen vertraulich zu behandeln. Er wird uns in zumutbarer Weise in der Rechtsverfolgung unterstützen, wenn nicht autorisierte Dritte unsere Software teilweise oder ganz nutzen und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies unter Zuhilfenahme der dem Kunden überlassenen Software geschieht.
Mitwirkungspflicht und Verantwortung des Kunden:
Der Kunde hat auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur Erbringung unserer Lieferung und Leistung notwendig sind (z.B. die erforderliche Verkabelung). Er wird uns in erforderlichem und zumutbaren Umfang bei der Erbringung unserer Leistung unterstützen. Mehraufwand, der Infolge eines Verstosses gegen diese Verpflichtung entsteht, können wir zu unseren üblichen Vergütungssätzen zusätzlich berechnen.
Es liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden, sich vor Vertragsabschluss über die Funktionsmerkmale der gelieferten Hard- oder Software und ihre Eignung für die spezifischen Zwecke seines Geschäftsbetriebes zu informieren. Gleiches gilt für die Lauffähigkeit unserer Software auf oder in Zusammenhang mit Hardware, die der Kunde nicht von uns bezieht; eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir nur, wenn unsere ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.
Gewährleistung:
Wir leisten für einen Zeitraum nach Übergabe unserer Leistung an den Kunden Gewähr dafür, dass die Lieferung keine Mängel aufweist, die ihre Brauchbarkeit wesentlich einschränken. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Datenverarbeitungstechnik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die im praktischen Einsatz völlig fehlerfrei arbeitet.
Wir haben das Recht, Gewähr durch Nachbesserung zu leisten. Diese kann nach unserer Wahl durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass dem Kunden als Übergangslösung bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden. Falls die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar wird, hatder Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatz gelten die Bestimmungen im Abschnitt "Haftung".
Der Kunde wird uns auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen und uns bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Anfertigung eines schriftlichen Mängelberichts und die Überlassung weiterer zur Veranschaulichung des Mangels geeigneter Unterlagen.
Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, wenn die Mängelerkennung und Mängelbeseitigung durch Verstösse des Kunden gegen seine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Mängeluntersuchung und Beseitigung wesentlich erschwert wird oder wenn der Kunde die Software selbst oder durch Dritte geändert hat und dies einen erheblichen Einfluss auf den jeweiligen Mangel oder den zu seiner Erkennung oder Beseitigung erforderlichen Aufwand hat.
Haftung:
Wir haften gegenüber unseren Kunden mit Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Nichtvorliegen einer zugesicherten Eigenschaft haften wir gleichfalls der Höhe nach grundsätzlich unbeschränkt, jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die Kardinalpflicht bzw. durch die zugesicherte Eigenschaft verhindert werden sollte. In allen anderen Fällen haften wir der Höhe nach beschränkt auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten Vergütung; bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Pflegeverträgen) ist die Haftung auf die Höhe eines Jahresentgelts (z.B. die jährliche Pflegegebühr) beschränkt.
Unsere gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den obigen Haftungsbeschränkungen unberührt.
Rechte Dritter:
Falls Dritte gegen einen Kunden Ansprüche geltend machen, die auf Verletzung eines Schutzrechts durch den Gebrauch unserer Software gestützt sind, wird uns der Kunde unverzüglich schriftlich davon benachrichtigen. Wir haben in diesem Fall das Recht, nach unserer Wahl den Kunden entweder auf eigene Kosten gegen die Ansprüche des Dritten zu verteidigen oder zur Abwendung eines Rechtsstreits die Software unter Beibehaltung des geschuldeten Funktionsumfangs so zu verändern, dass der Verletzungsvorwurf ausgeräumt wird. Schadensersatzansprüche des Kunden sind gem. Abschnitt "Haftung" beschränkt.
Eigentumsvorbehalt; Widerruf der Rechtseinräumung:
Wir behalten uns das Eigentum, an von uns an den Kunden gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, vor. Die Weiterveräusserung und die Verpfändung der Ware ist nicht gestattet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. In der Zurücknahme oder Verwertung liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die erforderlichen Auskünfte zur Wahrung unserer Sicherungsrechte zu geben.
Wir verpflichten uns, Ware auf Verlangen des Kunden in dem Umfang freizugeben, in dem der Wert der Ware den Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen um mehr als 15% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Ware liegt bei uns.
Bei gelieferter Software können wir durch schriftliche Erklärung die Einräumung von Nutzungsrechten widerrufen, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Vertragspflichten zum Schutz der Software verstösst oder mit der Zahlung des Entgelts für die Software in Verzug gerät.
Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand:
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die auf Grund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtstand ist Meiringen.
Allgemeines/Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erbringung einer Dienstleistung durch die FIRMA EHK, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschliesslich. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, soweit die FIRMA EHK deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.
Vertragsschluss:
Alle Angebote der FIRMA EHK sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und der anschliessenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die FIRMA EHK oder durch die Freischaltung des Dienstes durch die FIRMA EHK zustande.
Die FIRMA EHK ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.
Die Erbringung der Leistung durch die FIRMA EHK setzt voraus, dass der Kunde die für diese Leistung erforderlichen Informationen vollständig mitgeteilt hat.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, seine Mindestlaufzeit beträgt 30 Tage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde die Leistungen von der FIRMA EHK in Anspruch nehmen kann. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Eine Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
Software ist auf den Käufer Lizenziert und von einer Rückgabe oder Rücknahme ohne unsere schriftliche Genehmigung ausgeschlossen.
Leistungen Firma EHK:
Der von der FIRMA EHK zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsformular, bzw. Auftragsschreiben des Kunden sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die FIRMA EHK erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Kommt durch die Leistungen der FIRMA EHK ein Vertrag mit Dritten zustande, oder wird durch die Leistungen der FIRMA EHK seitens des Kunden eine Leistung Dritter in Anspruch genommen, so ist die FIRMA EHK von allen Forderungen, die sich aus der Nichterbringung der Leistungen durch Dritte ergeben, befreit. Die FIRMA EHK darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten der FIRMA EHK bleiben hiervon unberührt. Die FIRMA EHK ist berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistung für den Kunden nicht verschlechtert und diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Mass hinaus entstehen.
Zahlungsbedingungen:
Die vom Kunden an die FIRMA EHK zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Angebot.
Sämtliche Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (Fr.) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager Meiringen. Transport und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Zahlung hat grundsätzlich innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Einwendungen gegen die Rechnungen sind gegenüber der FIRMA EHK vom Kunden schriftlich zu erheben. Die Rechnungen der FIRMA EHK gelten als vom Kunden dann genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 8 Tagen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die FIRMA EHK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung weiteren Schadens gegen den Kunden behält sich die FIRMA EHK vor.
Pflichten des Kunden:
Der Kunde wird die Leistungen der FIRMA EHK nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Kunde wird die FIRMA EHK von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
Der Kunde wird der FIRMA EHK unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, sein persönliches Kennwort geheim zu halten. Es muss unverzüglich geändert werden, wenn vermutet werden muss, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich unter Angabe des alten und des neuen gewünschten Kennwortes.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeleitet werden und das der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität der Leistungen der FIRMA EHK beeinträchtigen können, wird er der FIRMA EHK unverzüglich mitteilen.
Leistungsstörungen:
Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der FIRMA EHK nur nach Massgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungswegen durch den Teilnehmer-Netzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden können. Die FIRMA EHK übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistung. Die FIRMA EHK tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
Die FIRMA EHK gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemässen Betrieb. Die FIRMA EHK übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen der FIRMA EHK, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, unsachgemässe oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung, der für die Inanspruchnahme von Leistungen der FIRMA EHK erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von der FIRMA EHK beruhen.
Nach Zugang der Störungsmeldung ist die FIRMA EHK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
Der Kunde wird in zumutbarem Umfang der FIRMA EHK oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.
Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebs zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, hat die FIRMA EHK das Recht, dem Kunden die entstandenen Kosten für Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 10 ergebenden Haftungsumfang beschränkt.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ferner kann der Kunde Zurückbehaltungen und Leistungsverweigerungsrechte nur geltend machen, falls seine Ansprüche auf diesem Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Sicherheitsleistung:
Die FIRMA EHK ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern. Nach Beginn der Leistungserbringung ist die FIRMA EHK berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern, wenn nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen. Wird die Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch den Kunden gestellt, so ist die FIRMA EHK berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen.
Datenschutz:
Der Schutz der Daten richtet sich nach dem Schweizerischen Datenschutzgesetz und weiterer einschlägiger Gesetze und Verordnungen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist auch ferner damit einverstanden, dass die ihn betreffenden persönlichen Daten im Rahmen der genannten gesetzlichen Bestimmungen ausgetauscht werden, sofern dies für die Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Haftung:
Für Personenschäden haftet die FIRMA EHK unbeschränkt.
Die FIRMA EHK haftet für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung von der FIRMA EHK verursacht worden sind. Ausserdem haftet die FIRMA EHK für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der FIRMA EHK beruhen. Soweit die FIRMA EHK fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von Fr. 10.000.- begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung von der FIRMA EHK nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen von ihm zugesicherter Eigenschaften. Soweit die Haftung nach Vorstehendem beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von mittelbaren Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn oder Produktionsausfall. Vorstehendes gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der FIRMA EHK.
Schlussbestimmungen:
Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.
Es gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Im übrigen behält sich die FIRMA EHK jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Anzeige vor.