Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma EHK- Kühleitner im folgenden EHK genannt.
Gültigkeit der Bedingungen:
• Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und in allen unseren
Geschäftsbeziehungen mit Kunden, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes
vereinbart worden ist.
• Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir Verträge
mit Kunden ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen die Bedingungen durchführen.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt:
• Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Verträge kommen dadurch zustande, dass
beide Seiten den Vertrag unterzeichnen oder wir schriftliche Bestellung des Kunden (auch
E-Mail) schriftlich bestätigen (Rechnung). Vertragsänderungen sind nur bei Austausch
entsprechender schriftlicher Erklärungen der Vertragsparteien wirksam. Vertragsschluss
und Vertragsänderungen sind auch durch Austausch von Telefaxen möglich.
• Wir behalten uns vor, bei Modell- oder Versionswechseln die jeweils neueste Version
auszuliefern, wenn diese nur unerhebliche Veränderungen aufweist. Zu jeder
Programmversion wird ein Handbuch (wenn vorhanden) in schriftlicher oder elektronischer
Form mitgeliefert welches unabhängig der Branche auf Daten von Coiffeuren aufgebaut ist.
• Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen
Bestätigung. Darstellungen der Vertragsgegenstände in Vertragsanlagen, Testprogrammen,
Produktbeschreibungen, etc. sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinne.
• Liefern wir an den Kunden neben Software auch Hardware aus, so stellen die Lieferungen
von Software und Hardware rechtlich und wirtschaftlich getrennte Teilleistungen dar.
• Supportverträge können einen Monat vor Vertragsende gekündigt werden andernfalls sich diese
automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.
Lieferung; Gefahrenübergang:
• Von uns genannte Liefer- und Leistungsfristen sind Circa Fristen. Sie verlängern sich um
den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B.
Arbeitskämpfe, Krankheit von Mitarbeitern, Nichtbelieferung durch Zulieferer, höhere
Gewalt) oder dadurch an der termingerechten Leistung gehindert werden, dass der Kunde
für die Leistungserbringung erforderliche Information oder Mitwirkungshandlungen nicht
erbringt.
• Geraten wir in Verzug, kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu
setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens sechs Wochen betragen muss, vom
Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für
Verzugsschadenersatz und Schadenersatz wegen Nichterfüllung gelten die Bestimmungen
im Abschnitt "Haftung". Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Pflegeverträgen) tritt an die
Stelle des Rechts zum Vertragsrücktritt das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
• Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Im Falle des
Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns
schriftlich gesetzten Nachfrist von drei Wochen die Durchführung des Vertrages abzulehnen
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir
anstatt der Berechnung unseres konkreten Schadens den bei uns eingetretenen Schaden in
Höhe von 30% des mit dem Kunden vereinbarten Entgelts pauschalieren. Dem Kunden
steht der Nachweis offen, dass der eingetretene Schaden wesentlich geringer ist.
• Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
• Gefahr und Risiken des Transports der Ware zum Kunden trägt der Kunde. Wir sind
berechtigt, das Transportrisiko zu versichern und dem Kunden die Kosten in Rechnung zu
stellen.
• Bei Paketen oder Sendungen welche als solche zu Deklarieren sind werden zusätzlich
mindestens CHF 97.00 (37.00) in Rechnung gestellt.
• Bei Verlust einer Lizenz (Dongel, Hardlook) wird unabhängig der Ursache des Verlustes wie
etwa Einbruch, Diebstahl oder einfacher Verlust der zum Zeitpunkt des Verlust gemeldete
Listenpreis für eine erneute Lizenz in Rechnung gestellt. Eventuelle weitere Aufwendungen
(Installation usw.) sind im Lizenzpreis nicht enthalten.
Preise und Zahlung:
• Unsere Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe kommt jeweils
hinzu.
• Unsere Preise schließen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Nebenkosten und
Leistungen wie Transportkosten, Verpackung, Installation gelieferter Hard- oder Software
und Einweisung des Kunden in gelieferte Hard- oder Software nicht ein.
• Soweit mit dem Kunden bei der Lieferung von Hard- und/oder Software eine Installationsund
Einweisungspauschale vereinbart ist, ist eine vertiefte Schulung von Mitarbeitern des
Kunden - die wir gegen getrennte Berechnung anbieten - nicht geschuldet. Einweisungen
von Mitarbeitern des Kunden, die an der Einweisung während des Installationstermins nicht
oder nicht vollständig teilgenommen haben, berechnen wir getrennt.
• Die Pflege der Software bedarf stets eines gesonderten Pflegevertrages mit uns. Es obliegt
dem Kunden, die Wartung von uns gelieferter Hardware durch Wartungsverträge mit dem
Hersteller oder einem vom diesem autorisierten Wartungsunternehmen sicherzustellen.
Eigene Verpflichtungen zur Hardwarewartung übernehmen wir nur bei gesonderter
schriftlicher Vereinbarung.
• Unsere Rechnungen sind - soweit keine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung
vorliegt - im Voraus zur Zahlung fällig.
• Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank verlangen.
• Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen.
Rechte; Vertraulichkeit:
• Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht an Datenverarbeitungsprogrammen, die wir
dem Kunden überlassen, einschließlich der Rechte an den zugehörigen schriftlichen
Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich uns zu. Die Programme und
Unterlagen werden im folgenden als Software bezeichnet.
• Der Kunde darf die Software nur in dem einzelvertraglich gestatteten Umfang nutzen. Das
Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung der Software für Zwecke des eigenen
Geschäftsbetriebes des Kunden in dem einzelvertraglich bestimmten Geschäft des Kunden.
Ein Nutzungsrecht wird nur für die Anzahl von Einzelplatz-Computern oder Computer-
Arbeitsplätzen in einem Netzwerk eingeräumt, für die der Kunde einzelvertraglich
Einzelplatzlizenzen oder eine Netzwerk-Lizenz mit zugehörigen Arbeitsplatzlizenzen
erworben hat.
• Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Die Nutzung
der Software durch Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht erlaubt.
Wir erteilen die Zustimmung zur Weitergabe der dem Kunden überlassenen Exemplare der
Software an einen anderen Nutzer, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde selbst die
Nutzung der Software einstellt, dass durch die Weitergabe der Software der
Nutzungsumfang nicht erweitert wird und dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch
durch den neuen Nutzer der Software eingehalten werden.
• Der Kunde darf Kopien der überlassenen Programme - z.B. durch Einlesen in den
Arbeitsspeicher oder auf der Festplatte seiner Rechner - nur anfertigen, wenn dies für
vertragsgemäße Nutzung der Programme notwendig ist. Die Anfertigung von
Sicherungskopien ist erlaubt.
• Jede weitere Vervielfältigung der Software sowie ihre Bearbeitung, Übersetzung und Weiterverbreitung sind untersagt.
• Der Kunde verpflichtet sich, unsere Software und die darauf bezogenen Unterlagen
vertraulich zu behandeln. Er wird uns in zumutbarer Weise in der Rechtsverfolgung
unterstützen, wenn nicht autorisierte Dritte unsere Software teilweise oder ganz nutzen
und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies unter Zuhilfenahme der dem Kunden
überlassenen Software geschieht.
Mitwirkungspflicht und Verantwortung des Kunden
• Der Kunde hat auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und
Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur Erbringung unserer Lieferung und Leistung
notwendig sind (z.B. die erforderliche Verkabelung). Er wird uns in erforderlichem und
zumutbaren Umfang bei der Erbringung unserer Leistung unterstützen. Mehraufwand, der
Infolge eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung entsteht, können wir zu unseren
üblichen Vergütungssätzen zusätzlich berechnen.
• Es liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden, sich vor Vertragsabschluss über
die Funktionsmerkmale der gelieferten Hard- oder Software und ihre Eignung für die
spezifischen Zwecke seines Geschäftsbetriebes zu informieren. Gleiches gilt für die
Lauffähigkeit unserer Software auf oder in Zusammenhang mit Hardware, die der Kunde
nicht von uns bezieht; eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir nur, wenn unsere
ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.
Gewährleistung:
• Wir leisten für einen Zeitraum nach Übergabe unserer Leistung an den Kunden Gewähr
dafür, dass die Lieferung keine Mängel aufweist, die ihre Brauchbarkeit wesentlich
einschränken. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der
Datenverarbeitungstechnik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die im praktischen
Einsatz völlig fehlerfrei arbeitet.
• Wir haben das Recht, Gewähr durch Nachbesserung zu leisten. Diese kann nach unserer
Wahl durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder
dadurch erfolgen, dass dem Kunden als Übergangslösung bis zur endgültigen Beseitigung
des Mangels zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden. Falls die Nachbesserung
endgültig fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar wird, hat der Kunde das Recht, die
Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatz
gelten die Bestimmungen im Abschnitt "Haftung".
• Der Kunde wird uns auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen und uns bei der
Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu
gehört insbesondere die Anfertigung eines schriftlichen Mängelberichts und die Überlassung
weiterer zur Veranschaulichung des Mangels geeigneter Unterlagen.
• Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, wenn die Mängelerkennung und
Mängelbeseitigung durch Verstösse des Kunden gegen seine Verpflichtung zur Mitwirkung
bei der Mängeluntersuchung und Beseitigung wesentlich erschwert wird oder wenn der
Kunde die Software selbst oder durch Dritte geändert hat und dies einen erheblichen
Einfluss auf den jeweiligen Mangel oder den zu seiner Erkennung oder Beseitigung
erforderlichen Aufwand hat.
Haftung:
• Wir haften gegenüber unseren Kunden mit Schadenersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei
Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) und bei Nichtvorliegen einer zugesicherten Eigenschaft haften wir
gleichfalls der Höhe nach grundsätzlich unbeschränkt, jedoch nur für solche
vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die Kardinalpflicht bzw. durch die
zugesicherte Eigenschaft verhindert werden sollte. In allen anderen Fällen haften wir der
Höhe nach beschränkt auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten Vergütung; bei
Dauerschuldverhältnissen (z.B. Pflegeverträgen) ist die Haftung auf die Höhe eines
Jahresentgelts (z.B. die jährliche Pflegegebühr) beschränkt.
• Unsere gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt von den obigen Haftungsbeschränkungen unberührt.
Rechte Dritter:
• Falls Dritte gegen einen Kunden Ansprüche geltend machen, die auf Verletzung eines
Schutzrechts durch den Gebrauch unserer Software gestützt sind, wird uns der Kunde
unverzüglich schriftlich davon benachrichtigen. Wir haben in diesem Fall das Recht, nach
unserer Wahl den Kunden entweder auf eigene Kosten gegen die Ansprüche des Dritten zu
verteidigen oder zur Abwendung eines Rechtsstreits die Software unter Beibehaltung des
geschuldeten Funktionsumfangs so zu verändern, dass der Verletzungsvorwurf ausgeräumt
wird. Schadensersatzansprüche des Kunden sind gem. Abschnitt "Haftung" beschränkt.
Eigentumsvorbehalt; Widerruf der Rechtseinräumung:
• Wir behalten uns das Eigentum, an von uns an den Kunden gelieferter Ware bis zur
vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden, vor. Die Weiterveräußerung und die Verpfändung der Ware ist nicht gestattet.
• Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. In der Zurücknahme oder
Verwertung liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich
erklären. Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen und die erforderlichen Auskünfte zur Wahrung unserer
Sicherungsrechte zu geben.
• Wir verpflichten uns, Ware auf Verlangen des Kunden in dem Umfang freizugeben, in dem
der Wert der Ware den Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen um mehr als 15%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Ware liegt bei uns.
• Bei gelieferter Software können wir durch schriftliche Erklärung die Einräumung von
Nutzungsrechten widerrufen, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine
Vertragspflichten zum Schutz der Software verstößt oder mit der Zahlung des Entgelts für
die Software in Verzug gerät.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
• Die vorliegenden AGB und die Verträge, die auf Grund dieser AGB geschlossen werden,
unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtstand ist Meiringen.
Allgemeines/Geltungsbereich
• Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erbringung einer Dienstleistung durch die
FIRMA EHK, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
• Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden gelten
nicht, soweit die FIRMA EHK deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.
Vertragsschluss
• Alle Angebote der FIRMA EHK sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich
und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter
Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und der anschließenden
schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung durch die FIRMA EHK oder durch die
Freischaltung des Dienstes durch die FIRMA EHK zustande.
• Die FIRMA EHK ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.
• Die Erbringung der Leistung durch die FIRMA EHK setzt voraus, dass der Kunde die für
diese Leistung erforderlichen Informationen vollständig mitgeteilt hat.
• Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, seine Mindestlaufzeit beträgt 30 Tage
ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde die Leistungen von der FIRMA EHK in Anspruch
nehmen kann. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum
Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere
Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Eine Kündigungserklärung kann auf einzelne
Leistungen beschränkt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde
bleibt hiervon unberührt.
Leistungen Firma EHK
• Der von der FIRMA EHK zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der
Leistungsbeschreibung und dem Auftragsformular, bzw. Auftragsschreiben des Kunden
sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die FIRMA EHK
erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Kommt durch die Leistungen der FIRMA EHK ein Vertrag mit Dritten zustande, oder wird
durch die Leistungen der FIRMA EHK seitens des Kunden eine Leistung Dritter in Anspruch
genommen, so ist die FIRMA EHK von allen Forderungen, die sich aus der Nichterbringung
der Leistungen durch Dritte ergeben, befreit. Die FIRMA EHK darf sich Dritter als
Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die
vertraglichen Pflichten der FIRMA EHK bleiben hiervon unberührt. Die FIRMA EHK ist
berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen zu ändern oder
sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistung für den Kunden
nicht verschlechtert und diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß
hinaus entstehen.
Zahlungsbedingungen
• Die vom Kunden an die FIRMA EHK zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Angebot.
• Sämtliche Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (Fr.) exklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager Meiringen. Transport und
Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Zahlung hat grundsätzlich innert 10
Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
• Einwendungen gegen die Rechnungen sind gegenüber der FIRMA EHK vom Kunden
schriftlich zu erheben. Die Rechnungen der FIRMA EHK gelten als vom Kunden dann
genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 8 Tagen nach Zugang widersprochen wird. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Befindet sich der Kunde
mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die FIRMA EHK berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 12% zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden
nach. Die Geltendmachung weiteren Schadens gegen den Kunden behält sich die FIRMA
EHK vor.
Support
• Ein abgeschlossener Supportvertrag ist sofern mit EHK nichts anderes schriftlich vereinbart, immer
für das laufende Jahr gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern nicht
einen Monat vor Jahresende (November) schriftlich gekündigt wurde.
Pflichten des Kunden
• Der Kunde wird die Leistungen der FIRMA EHK nicht in missbräuchlicher Weise oder zur
Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Kunde wird die FIRMA EHK von allen
Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
• Der Kunde wird der FIRMA EHK unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma,
seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, sowie seiner Rechtsform schriftlich
anzeigen.
• Der Kunde ist verpflichtet, sein persönliches Kennwort geheim zu halten. Es muss
unverzüglich geändert werden, wenn vermutet werden muss, dass unberechtigte Dritte
davon Kenntnis erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich unter Angabe des alten und
des neuen gewünschten Kennwortes.
• Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss
weitergeleitet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeleitet werden und
das der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen,
damit einverstanden ist.
• Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität der
Leistungen der FIRMA EHK beeinträchtigen können, wird er der FIRMA EHK unverzüglich
mitteilen.
Leistungsstörungen
• Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der FIRMA EHK nur nach Maßgabe der
Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungswegen durch
den Teilnehmer-Netzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten
Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden können. Die FIRMA EHK
übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher
Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung
ihrer Leistung. Die FIRMA EHK tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden
Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
• Die FIRMA EHK gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und
üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften
für den ordnungsgemäßen Betrieb. Die FIRMA EHK übernimmt keine Gewähr für Störungen
von Leistungen der FIRMA EHK, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, unsachgemäße
oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung, der für die Inanspruchnahme
von Leistungen der FIRMA EHK erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder
Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von der FIRMA EHK
beruhen.
• Nach Zugang der Störungsmeldung ist die FIRMA EHK zur unverzüglichen
Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
verpflichtet.
• Der Kunde wird in zumutbarem Umfang der FIRMA EHK oder ihren Erfüllungsgehilfen bei
der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie
insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten
ausführen lassen.
• Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebs zu vertreten oder liegt eine vom Kunden
gemeldete Störung nicht vor, hat die FIRMA EHK das Recht, dem Kunden die entstandenen
Kosten für Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
• Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus
Ziffer 10 ergebenden Haftungsumfang beschränkt.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
• Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt ist. Ferner kann der Kunde Zurückbehaltungen und
Leistungsverweigerungsrechte nur geltend machen, falls seine Ansprüche auf diesem
Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Sicherheitsleistung
• Die FIRMA EHK ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Sicherheitsleistung vom
Kunden zu fordern. Nach Beginn der Leistungserbringung ist die FIRMA EHK berechtigt,
eine angemessene Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern, wenn nach Vertragsbeginn
Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der
Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen. Wird die Sicherheitsleistung nicht binnen zwei
Wochen nach Aufforderung durch den Kunden gestellt, so ist die FIRMA EHK berechtigt, die
Erbringung ihrer Leistungen einzustellen.
Datenschutz
• Der Schutz der Daten richtet sich nach dem Schweizerischen Datenschutzgesetz und
weiterer einschlägiger Gesetze und Verordnungen.
• Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend den genannten
gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die
Durchführung des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist auch ferner damit einverstanden,
dass die ihn betreffenden persönlichen Daten im Rahmen der genannten gesetzlichen
Bestimmungen ausgetauscht werden, sofern dies für die Durchführung dieses
Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Haftung
• Für Personenschäden haftet die FIRMA EHK unbeschränkt.
• Die FIRMA EHK haftet für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handlung oder Unterlassung von der FIRMA EHK verursacht worden sind. Außerdem haftet
die FIRMA EHK für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht der FIRMA EHK beruhen. Soweit die FIRMA EHK fahrlässig eine
Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von Fr. 10.000.-
begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung von der FIRMA EHK nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen von ihm zugesicherter Eigenschaften. Soweit die
Haftung nach Vorstehendem beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
Geltendmachung von mittelbaren Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn oder
Produktionsausfall. Vorstehendes gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter,
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der FIRMA EHK.
Schlussbestimmungen
• Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.
• Es gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses
gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von
denjenigen des Kunden differieren sollten. Für die Lieferung von Software gelten darüber
hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen
Lizenzbestimmungen des Herstellers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder
unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
AGB nicht. Im Übrigen behält sich die FIRMA EHK jederzeitige Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Anzeige vor.













